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From the magazine BR/DC 4/2018 | S. 266-267 The following page is 266

Adjudication et contrat / Vergabe und Vertrag (per August 2018)

Conclusion et validité / Abschluss und Gültigkeit

Aargau – Verfrühter Vertragsabschluss (Argovie – Conclusion prématurée du contrat)

(445) 1. Der Vertrag zwischen der Vergabestelle und der Zuschlagsempfängerin wurde bereits vor Ablauf der Beschwerdefrist abgeschlossen, was § 21 SubmD verletzte, ­wonach «der Vertrag mit den Anbietenden erst nach dem Zuschlag geschlossen werden darf und auch dies nur unter zwei alternativen Voraussetzungen: Entweder muss die Beschwerdefrist unbenutzt abgelaufen sein oder im Fall einer ­Beschwerde muss feststehen, dass die Beschwerdeinstanz keine aufschiebende Wirkung erteilt hat.» 2. Ein verfrüht ­abgeschlossener Vertrag entfaltet (jedenfalls bis zum ­Entscheid betreffend aufschiebende Wirkung im hängigen Beschwerdeverfahren) keine Wirkungen. 3. Die Zuschlagsempfängerin sowie die Vergabestelle wurden daher vom ­Verwaltungsgericht per Verfügung aufgefordert, alle weiteren Vollziehungsvorkehrungen, insbesondere Handlungen aus dem…

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