Adjudication et révocation / Zuschlag und Widerruf (per August 2018)
Principes / Grundsätze
St. Gallen – Scheitern der Vertragsverhandlungen – Zuschlagserteilung an zweitplatzierte Anbieterin (Saint-Gall – Échec des négociations du contrat – Adjudication du contrat à la soumissionnaire placée en deuxième position)
(417) 1a. Der Zuschlag für die Weiterbearbeitung eines Architekturprojekts war, der Empfehlung des Preisgerichts folgend, an die Siegerin des entsprechenden Projektwettbewerbs erteilt worden. In der Folge wurde der Zuschlag jedoch widerrufen und gleichentags neu an die zweitplatzierte Wettbewerbsteilnehmerin vergeben. Die erste Zuschlagsempfängerin erhob darauf gegen beide Verfügungen Beschwerde. 2a. Das Verwaltungsgericht äusserte sich zur Zulässigkeit des Widerrufs wie folgt: «Die Aufzählung der Widerrufsgründe in Art. 12 Abs. 1 [Verordnung über das öffentliche Beschaffungswesen des Kantons St. Gallen (VöB-SG)] ist entsprechend dem Wortlaut – insbesondere – nicht abschliessend. Ein Widerruf ist auch dann…