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From the magazine BR/DC 4/2018 | S. 260-261 The following page is 260

Adjudication et révocation / Zuschlag und ­Widerruf (per August 2018)

Principes / Grundsätze

St. Gallen – Scheitern der Vertragsverhandlungen – ­Zuschlagserteilung an zweitplatzierte Anbieterin (Saint-Gall – Échec des négociations du contrat – Adjudication du contrat à la soumissionnaire placée en deuxième position)

(417) 1a. Der Zuschlag für die Weiterbearbeitung eines ­Architekturprojekts war, der Empfehlung des Preisgerichts folgend, an die Siegerin des entsprechenden Projektwett­bewerbs erteilt worden. In der Folge wurde der Zuschlag ­jedoch widerrufen und gleichentags neu an die zweitplatzierte Wettbewerbsteilnehmerin vergeben. Die erste Zuschlagsempfängerin erhob darauf gegen beide Verfügungen Beschwerde. 2a. Das Verwaltungsgericht äusserte sich zur ­Zulässigkeit des Widerrufs wie folgt: «Die Aufzählung der Widerrufsgründe in Art. 12 Abs. 1 [Verordnung über das ­öffentliche Beschaffungswesen des Kantons St. Gallen ­(VöB-SG)] ist entsprechend dem Wortlaut – insbesondere – nicht abschliessend. Ein Widerruf ist auch dann…

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