Infrastrukturprojekte / Projets d’infrastructure (per April 2018)
Plangenehmigung Starkstromanlage (Approbation des plans d’une installation électrique à courant fort)
(269) 1. Im Rahmen des Plangenehmigungsverfahrens betreffend Errichtung einer Starkstromanlage bestanden zwischen dem Bundesamt für Energie (BFE) und dem Bundesamt für Raumentwicklung (ARE) unterschiedliche Auffassungen hinsichtlich des räumlichen und sachlichen Geltungsbereichs der in Art. 5 Abs. 2 StromVG geregelten Anschlusspflicht. Da sich die beiden Ämter im informellen Bereinigungsverfahren nicht einig wurden, entschied das UVEK im Sinne des BFE, welches daraufhin mittels Verfügung vom 3.7.2015 die ersuchte Plangenehmigung erteilte. Bei der Begründung des Entscheids stützte sich das BFE auf den Entscheid des UVEK, die Anschlussgarantie gelte auch für ausserhalb der Bauzonen gelegene Liegenschaften, die mit einer gewissen Regelmässigkeit bzw. Konstanz genutzt werden. Auf die gegenteilige Auffassung des ARE, wonach nur tatsächliche Erstwohnsitze im Sinne des…