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From the magazine BR/DC 2/2018 | S. 112-117 The following page is 112

Raumplanung / Aménagement du territoire (per April 2018)

Richtplanung / Planification directrice (bw)

Genehmigung Richtplan im Bereich der Siedlung (Approbation du plan directeur dans le domaine de l’urbanisation)

(117) Damit die Anpassungen des kantonalen Richtplans an die Teilrevision des RPG («RPG 1») vom Bundesrat genehmigt werden können, müssen sie den (neuen) Grundsätzen des RPG genügen. Bleibt der kantonale Gesetzgeber im Bereich der Umsetzung von Art. 15a RPG (Förderung der Verfügbarkeit von Bauland) untätig oder genügen seine Massnahmen den bundesrechtlichen Vorgaben nicht, kann der Bundesrat die Genehmigung des kantonalen Richtplans verweigern oder die Genehmigung von Bedingungen abhängig machen. BGE (ATF) 143 II 476.

Weitere Urteile (Autres arrêts)

(118) Mitwirkung der Bevölkerung und der Gemeinden in der kantonalen Richtplanung. BGer (TF) 1C_479/2017 (1.12.2017).

(119) Das Bundesrecht erlaubt es den Kantonen, untergeordnete Richtpläne auch auf kantonaler oder kommunaler Ebene vorzusehen. BGE (ATF) 143 II 276.

Nutzungsp…

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