Wettbewerbsrecht / Droit de la concurrence (per Februar 2018)
Wettbewerbsabreden / Accords en matière de concurrence
Graubünden – Durch Hilfsperson abgestimmte Offerten (Grisons – Offres coordonnées par un auxiliaire)
114 1. Gemäss der kantonalen Submissionsgesetzgebung kann der Zuschlag insbesondere dann widerrufen werden, wenn der Anbieter Abreden getroffen hat, die den wirksamen Wettbewerb beseitigen oder erheblich beeinträchtigen. 2a. Gemäss Sachverhalt erarbeitete ein und dieselbe Person in zwei parallel durchgeführten Vergabeverfahren Offerten für unterschiedliche Unternehmen aus, in denen diese Person je für Büro- und Buchhaltungsarbeiten angestellt war. b. Als Hilfsperson beider Anbieter wandte sie dabei in den Offerten über weite Strecken identische Rabatte an. 3a. Das Vorbringen des Beschwerdeführers, der Wettbewerb sei dadurch nicht verzerrt worden, da die Offerten ohnehin deutlich tiefer seien als diejenigen der Konkurrenz, war nach Auffassung des Gerichts nicht zielführend. b. «Denn im Einzelfall kann es…