Direkt zum Inhalt

From the magazine BR/DC 1/2018 | S. 60-61 The following page is 60

Zuschlag und Widerruf / Adjudication et ­révocation (per Februar 2018)

Widerrufsgründe, die im Angebot liegen / Révocation en raison de l’offre

Zürich – Nachträgliche Feststellung wesentlicher Mängel des Angebots (Zurich – Constatation après coup de vices essentiels de l’offre)

87 1. Der Zuschlag für Strassen- und Tiefbauarbeiten wurde von der Vergabestelle widerrufen und das betreffende ­Verfahren abgebrochen, als sich erst bei der Vertragsaus­arbeitung herausstellte, dass im Angebot der Zuschlags­empfängerin keine Aufrechterhaltung des Busverkehrs ­vor­gesehen war. Die Zuschlagsempfängerin rügte die Widerrechtlichkeit dieses Vorgehens 2. Das Verwaltungsgericht hält einen Widerruf unter anderem dann als zulässig, wenn nachträglich wesentliche Mängel des Angebots entdeckt werden, die für sich allein oder im Zusammenhang mit anderen Tatsachen zu einem anderen Zuschlagsentscheid führen müssten. Der Irrtum der Vergabestelle über die fraglichen Umstände müsse jedoch entschuldbar sein. 3a. Der Umstand, dass die Strassenarbeiten…

[…]