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From the magazine BR/DC 6/2017 | S. 391-394 The following page is 391

Arbitrage / Schiedsgerichtsbarkeit (per Dezember 2017)

Schiedsgerichtsbarkeit – Anspruch auf Einholung eines Gutachtens (Arbitrage – Droit de demander une expertise)

(836) 1. Im Zusammenhang mit der Realisierung von vier touristischen Projekten reichte die Klägerin gegen den ­betroffenen Staat ein Schiedsverfahren nach den Regeln der Internationalen Handelskammer (ICC) ein. Es wurde ein Dreierschiedsgericht gebildet und Arabisch als Verfahrenssprache bestimmt. Der Oberschiedsrichter entschied mangels Mehrheitsentscheid alleine, während die beiden Parteischiedsrichter ihre dissenting opinions formulierten. Im Wesentlichen wies er die Begehren beider Parteien ab (E. A). 2. Die Klägerin beschwert sich vor Bundesgericht über eine Gehörsverletzung, weil das Schiedsgericht ihren Antrag auf Einholung eines Gutachtens zur Feststellung des ihr entgangenen Gewinns abgelehnt hatte. 3. Das Bundesgericht ruft in Erinnerung, dass aus dem Anspruch auf rechtliches Gehör unter Umständen ein Anspruch auf Einholung eines Gutachtens fliesst…

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