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From the magazine BR/DC 6/2017 | S. 384-385 The following page is 384

Copropriété ordinaire et propriété par étages / ­Miteigentum und Stockwerkeigentum (per Dezember 2017)

Messgeräte zur Eruierung des Wärmeverbrauchs (Appareils de mesure pour la consommation de chaleur)

(814) Kostentragung für die Anschaffung von neuen Messgeräten zur Eruierung des Wärmeverbrauchs. Gemäss Art. 3 lit. h des Reglements der Stockwerkeigentümergemeinschaft Aus der ZeitschriftBR-DC 6/2017 | S. 384-385 Es folgt Seite № 385sind Heizkörper, Röhren, Verteilkästen und Messeinrichtungen innerhalb der im Sonderrecht stehenden Räume mit ­Ausnahme durchgehender Hauptstränge Gegenstand des Sonderrechts (dazu und zum Folgenden vgl. E. 2.6.1). Die Messgeräte sind unbestrittenermassen in den Kellerräumen sämtlicher Stockwerkeigentümer bzw. zusätzlich in einem Bastelraum eines Stockwerkeigentümers montiert worden. Damit gehören sie zum Sonderrecht. Die Stockwerkeigen­tümer haben die Anschaffungskosten deshalb anteilsmässig zu tragen. Der Erneuerungsfonds ist damit nicht zu belasten; er dient einzig der Bestreitung gemeinschaftlicher Kosten. KGer (TC) ZH PP160010-O/U …

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