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From the magazine BR/DC 5/2017 | S. 323-324 The following page is 323

Gebühren / Taxes (per Oktober 2017)

Abwasser-Grundgebühr (Taxe de base pour l’épuration des eaux)

(777) 1. Bei der Erhebung von wiederkehrenden Abwas­ser-Grundgebühren ist eine gewisse Pauschalisierung und ­Schematisierung grundsätzlich zulässig. Die vom DBU ­an­gewandte Praxis (Annahme, dass im Kanton Thurgau bei einer durchschnittlichen Bauparzellengrösse von 350 m2 bis 500 m2 bei teilweise überbauten Grundstücken im Regelfall maximal 500 m2 als angeschlossen und entwässert gelten ­sollen) entbehrt aber einer gesetzlichen Grundlage. Nachdem bereits durch Mitberücksichtigung des für die jeweilige ­Zonenart festgelegten Abflussbeiwertes dem Verursacherprinzip in der Regel Genüge getan ist, würde die Anwendung der vom DBU entwickelten Praxis zu einer unzulässigen doppelten Korrektur führen. 2. Wenn im Einzelfall die ­Anwendung der im kommunalen Reglement festgelegten Berechnungsformel zu einem stossenden Ergebnis führt, ist eine angemessene Korrektur vorzunehmen. Im vorliegenden Fall ist kein…

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