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From the magazine BR/DC 4/2017 | S. 262-263 The following page is 262

Négociations et dialogue / Verhandlungen und Dialog (per August 2017)

Principes / Grundsätze

Graubünden – Verbot von Abgebotsrunden (Grisons ­Interdiction des négociations portant sur le prix)

(619) 1. Gemäss Art. 11 lit. c IVöB ist bei der Auftrags­vergabe auf Abgebotsrunden zu verzichten. Verhandlungen zwischen dem Auftraggeber und den Anbietern über Preise, Preisnachlässe und damit zusammenhängende Änderungen des Leistungsinhalts sind unzulässig (vgl. Art. 19 Abs. 1 SubG-GR). 2a. Im konkreten Fall erachtete es die Vergabebehörde als notwendig, die drei eingeladenen Ingenieurbüros einzuberufen, um einzelne Punkte ihrer Offerten nachzubesprechen, was per se zulässig ist. b. Ein solches Bereinigungsgespräch darf jedoch nur der Klärung der Eignung der Anbieter hinsichtlich der Auftragserfüllung sowie der Ausräumung technischer Unklarheiten im Angebot dienen. c. Im vorliegenden Fall bestand jedoch das Ziel darin, die Angebote nachzubearbeiten. Den drei Ingenieurbüros wurde anlässlich des genannten Gesprächs nämlich…

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