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From the magazine BR/DC 4/2017 | S. 258-262 The following page is 258

Exclusion de la procédure / Ausschluss vom Verfahren (per August 2017)

Principes / Grundsätze

Graubünden – Verbot des überspitzten Formalismus (Grisons – Interdiction du formalisme excessif)

(598) 1. Die Beschwerdeführerin gab zu einzelnen Fragen in der Selbstdeklaration irrtümlich falsche Antworten ab, wobei unbestritten war, dass die Anbieterin keine Ausstände betreffend Sozialversicherungsabgaben aufwies und bei ihr auch keine der aufgeführten Ereignisse des Schuldbetreibungs- und Konkursrechts aufgetreten waren. 2a. Es stellte sich die Frage, ob der Ausschluss der Beschwerdeführerin als überspitzt formalistisch gilt oder nicht. b. «Seitens der Vergabebehörden ist namentlich […] dort eine gewisse Zurückhaltung geboten, wo die fehlenden Angaben ohne gros­sen Aufwand durch diese selbst ergänzt werden können oder die Bewertung der Wirtschaftlichkeit eines Angebotes nicht im Entferntesten von diesen Angaben abhing.» c. «Im vorliegenden Fall besteht zwischen der Vergabestelle und der Beschwerdeführerin ein reger Kontakt. Die…

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