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From the magazine BR/DC 4/2017 | S. 249-252 The following page is 249

Aptitude / Eignung (per August 2017)

Principes / Grundsätze

St. Gallen – Beschränkung des Wettbewerbs – Investi­tionsschutz (Saint-Gall – Restriction de la concurrence – Protection des investissements)

(552) 1a. Die Beschwerdeführerin erachtete zwei Eignungskriterien und damit die Umschreibung des Beschaffungsge- Aus der ZeitschriftBR-DC 4/2017 | S. 249-252 Es folgt Seite № 250genstandes als vergaberechtswidrig, weil sie zu einer unzulässigen Beschränkung des Wettbewerbs auf lediglich zwei Anbieter führen würden. b. Diese Kriterien lauteten: Mindestens ein Schweizer Kanton müsse zum Zeitpunkt des ­Angebots bereits die Bewilligung des Schweizerischen ­Bundesrates für den Einsatz des vom Anbieter offerierten ­E-Voting-Systems an eidgenössischen Wahlen und / oder Abstimmungen besitzen oder das Zulassungsverfahren für das Erlangen einer solchen Bewilligung müsse zumindest initialisiert worden sein. Der Anbieter müsse weiter mindestens eine Referenz vergleichbarer Art für eine erfolgreich realisierte…

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