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From the magazine BR/DC 4/2017 | S. 248-249 The following page is 248

Modifications en cours de procédure d’adjudication / Änderungen im laufenden Vergabeverfahren (per August 2017)

Graubünden – Eignungs- und Zuschlagskriterien (Grisons – Critères d’aptitude et d’adjudication)

(548) 1. Die Vergabebehörde änderte vor dem Ablauf der Frist zur Eingabe der Offerten die Ausschreibungsunterlagen insofern ab, als sie ein Eignungskriterium (EK) betreffend Referenzobjekten (mit einer Auftragssumme von mind. CHF 1 000 ’000) zu einem reinen Zuschlagskriterium (ZK) umwandelte. Dadurch kamen auch «kleinere» Anbieter als potenzielle Offerenten infrage, zumal das Nichteinreichen dieses Referenzkriteriums nicht mehr automatisch zum Ausschluss führte. 2. Den submissionsrechtlichen Bestimmungen des Kantons Graubünden lassen sich hinsichtlich der zu beurteilenden Fragestellung keine expliziten Regelungen entnehmen. Insbesondere wird eine Änderung der Ausschreibungsunterlagen vor dem Eingabetermin nicht generell untersagt. 3a. Gemäss Art. 24 Abs. 3 SubG-GR kann ein Verfahren unter anderem dann wiederholt werden, wenn die eingereichten Angebote keinen…

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