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From the magazine BR/DC 3/2017 | S. 192-196 The following page is 192

Schiedsgerichtsbarkeit / Arbitrage (per Juni 2017)

Schiedsgerichtsbarkeit – Zustimmung zur Schiedsklausel durch Einmischung (Arbitrage – Approbation de la clause d’arbitrage par intervention)

(511) 1. Die A. AG, C. AG und D. AG schlossen einen einfachen Gesellschaftsvertrag (Baukonsortialvertrag) ab mit dem Zweck, zwei Grundstücke zu überbauen und gewinnbringend zu veräussern. Im selben Vertrag wurde vorgesehen, dass die Führung der Geschäfte dieser Baugesellschaft an B AG übertragen wird, was mit separatem Bauherrenmandatsvertrag geschah. Der Gesellschaftsvertrag sah ein SVIT-Schiedsgericht (Schiedsgericht der Schweizer Immobilienwirtschaft) zur Streiterledigung vor. 2. Die A. AG leitete in der Folge ein Schiedsverfahren gegen die C. AG und B. AG ein mit diversen Auskunftsbegehren. Das Schiedsgericht trat mit Teilschiedsspruch auf die Schiedsklage gegen die B. AG Aus der ZeitschriftBR-DC 3/2017 | S. 192-196 Es folgt Seite № 193nicht ein. Gegen diesen Entscheid gelangt die A. AG ans Bundesgericht. 3. Das Bundesgericht…

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