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From the magazine BR/DC 2/2017 | S. 129-131 The following page is 129

Diverses/Divers (per April 2017)

Strassenwesen (Routes)

(432) Anpassung einer kantonalen Verbindungsstrasse. Durch die geplante Doppelkurve werden Verkehrsteilnehmer schon vor dem Engnis zum Abbremsen gezwungen. Es ist deshalb nicht offensichtlich unrichtig, aufgrund der Geschwindigkeitsreduktion insgesamt von einem Sicherheitsgewinn auszugehen. Die Verbesserung der Sichtverhältnisse und der Strassengeometrie sind offensichtlich, die Eignung der baulichen Massnahme deshalb zu bejahen. Auf die ­Einholung eines Gutachtens konnte im konkreten Fall verzichtet werden. BGer (TF) 1C_71/2016 (28.7.2016). (ph)

(433) Erstellung von Seeuferwegen. 1. Legitimation zur Beschwerde gegen einen Erlass betreffend Errichtung von Uferwegen und zulässige Rügen. 2. Ziele der Raumplanung und Planungsgrundsätze gemäss Art. 1 und 3 RPG im Allgemeinen. 3. Bedeutung des Planungsgrundsatzes, wonach See- und Flussufer freigehalten und öffentlicher Zugang und Begehung erleichtert werden sollen. 4. Ein abstrakter Ausschluss von Enteignungen für…

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