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From the magazine BR/DC 2/2017 | S. 128-129 The following page is 128

Gebühren / Taxes (per April 2017)

Baubewilligungsgebühren (Emoluments d’autorisation de construire)

(420) Wird eine Baubewilligung im Rekurs- (oder Beschwerde)verfahren aufgehoben und in der Folge von der örtlichen Baubehörde ein nachgebessertes Projekt bewilligt, so schuldet die Bauherrschaft die Gebühr für beide Ver­fahren. Von der Aufhebung der Baubewilligung durch den Regierungsrat wurden vorliegend die Baubewilligungsgebühren somit nicht betroffen. VGer (TA) SZ VGE III 2014 192 (19.2.2015); EGV-SZ 2015, 66. (ph)

(421) Akzessorische Überprüfung der kommunalen Ver­ordnung über die Baugebühren. Die Gemeindeordnung sieht den verfassungsrechtlichen Vorgaben von Art. 164 Abs. 1 lit. d BV sowie Art. 125 KV entsprechend vor, dass die ­Gemeindeversammlung zuständig ist für den Erlass, die Änderung und die Aufhebung von Verordnungen von grund­legender Bedeutung sowie Grundsätze für die Gebührenerhebung. Das Gericht kommt zum Schluss, dass die Verordnung über die Baugebühren einen Beschluss durch die…

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