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From the magazine BR/DC 1/2017 | S. 40-41 The following page is 40

Vergabeverfahren/Procédure d’adjudication (per Februar 2017)

Grundsätze/Principes

Basel-Stadt/BGer – Untersuchungsgrundsatz und Mitwirkungsobliegenheit – Verfügbarkeit von Referenzpersonen (Bâle-Ville/TF – Maxime inquisitoire et devoir de collaborer – Disponibilité des personnes de référence)

(24) 1. Die Beschwerdeführerin war wegen Nichterfüllung eines Eignungskriteriums betreffend Referenzen ausgeschlossen worden, weil eine in der Offerte angegebene Referenzperson keine Auskünfte erteilt hatte. 2. Sie wehrte sich vor der ersten Beschwerdeinstanz erfolglos, zog weiter und unterbreitete dem BGer als «Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung» i.S.v. Art. 83 lit. f Ziff. 2 BGG, «ob sie als Offerentin ihre ‹Referenzpersonen vorher einseifen muss, damit diese Auskünfte erteilen›». 3. Das BGer stellt fest, dass die dem Untersuchungsgrundsatz folgende Vergabestelle grundsätzlich nicht verpflichtet ist, auf andere als auf die in der Offerte enthaltenen Angaben abzustellen (bzw. solche einzuholen), so dass es Sache der…

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