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From the magazine BR/DC 1/2017 | S. 38-39 The following page is 38

Ausstand und Vorbefassung/Récusation et pré-implication (per Februar 2017)

Gundsätze/Principes

Bund – Unterscheidung zwischen Ausstand und Vorbefassung (Confédération – Distinction entre récusation et pré-implication)

(15) Wird ein Vorwurf von Interessenkonflikten gegenüber einer privaten Hilfsperson der Vergabestelle (insb. einem sog. Bauherren-Unterstützer) erhoben, die sich nicht als Anbieterin beteiligt, so sind ungeachtet der Frage, ob diese Hilfsperson im Vorfeld des Vergabeverfahrens tätig geworden ist, nicht die Regeln über die Vorbefassung einschlägig, sondern jene über den Ausstand. BVGer (TAF) B-3563/2016 (22.9.2016). (mb)

Hinweis: Gleich auch BVGer B-1682/2016, Zwischenentscheid vom 21.6.2016; BVGer B-5452/2015, Zwischenentscheid vom 3.2.2016.

Ausstand/Récusation

Bund – Unbefangenheitserklärung (Confédération – Déclaration d’impartialité)

(16) Der Umstand, dass die (externen) Mitglieder des Evaluationsteams eine Erklärung unterzeichnet haben, wonach sie in Bezug auf die verschiedenen Anbieter unbefangen seien, bedeutet nicht per se…

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