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From the magazine BR/DC 1/2017 | S. 34-37 The following page is 34

Geltungsbereich/Champ d’application (per Februar 2017)

Subjektiver Geltungsbereich/Champ d’application ratione personae

Graubünden – Träger kantonaler Aufgaben (Grisons – Organe assumant des tâches cantonales)

(6) 1. Ein privatrechtlicher Verein bezweckt die «Unterstützung und Förderung des Bewusstseins in der Bevölkerung für den Wert und die Erhaltenswürdigkeit» einer historischen Strasse. Darunter fallen auch die Organisation des Unterhalts, die Wiederherstellung und Sicherung der diversen Kunstbauten; der Verein fördert zudem die Verwendung der historischen Weganlage als «attraktive Wanderroute». 2a. Damit dient der Verein einem öffentlichen Interesse und ist als Träger kantonaler Aufgaben zu qualifizieren (unter Verweis auf Art. 6 des Fuss- und Wanderweggesetzes [FWG; SR 704]). b. Nach Auffassung des Verwaltungsgerichts könnte sich die Anwendbarkeit des Beschaffungsrechts überdies aus der Finanzierung des Vereins ergeben, welcher gemäss Handelsregisterauszug u.a. durch Beiträge und Subventionen der öffentlichen Hand…

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