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From the magazine BR/DC 6/2016 | S. 375-377 The following page is 375

Arbitrage / Schiedsgerichtsbarkeit (per Dezember 2016)

Schiedsgerichtsbarkeit – Schiedsklausel in einer Nutzungs- und Verwaltungsordnung einer Miteigentümer­gemeinschaft (Arbitrage – Clause d’arbitrage dans un règle­ment d’utilisation et d’administration d’une communauté de copropriétaires)

(702) 1. A und C waren zu je 50 % Miteigentümer der Liegenschaft F. 2006 unterzeichneten sie ein Verwaltungsreglement für die Miteigentümergemeinschaft F. Dieses enthält eine Schiedsklausel. C verkaufte seinen Miteigentumsanteil 2011 an die B AG. 2. In der Folge entbrannte unter den neuen Miteigentümern ein Streit bezüglich der Frage, ob gegen einen Mieter der Liegenschaft F gerichtlich vorzugehen ist. B AG leitete daher ein Schiedsverfahren gegen A an, wobei dieser die schiedsgerichtliche Zuständigkeit bestritt. Wohl besteht eine schriftlich gefasste Schiedsklausel im Reglement der Miteigentümergemeinschaft. Sie wurde aber von der B AG, die erst später Miteigentümerin wurde, nicht unterzeichnet. Insofern stellte sich die Frage…

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