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From the magazine BR/DC 4/2016 | S. 251-252 The following page is 251

Principe de publicité / Öffentlichkeitsprinzip (per August 2016)

Accès aux statistiques des achats / Einsicht in Beschaffungsstatistiken

Bund/BGer – Liste der 40 umsatzstärksten Kreditoren – Einsicht ohne Anonymisierung (Confédération/TF – Liste des 40 créanciers réalisant les plus gros chiffres d’affaire – Accès au dossier sans anonymisation)

(441) 1. Gestützt auf Art. 6 Abs. 1 BGÖ hatten zwei Journalisten beim BBL um Zugang zu verschiedenen statistischen Auswertungen nachgesucht, die im Rahmen des Beschaffungscontrollings gemacht worden waren (vgl. Art. 4 ff., insb. Art. 7 Org-VöB [i.d.F. vom 1.1.2013; vgl. heute Art. 23a ff. und Anhang 3 Org-VöB sowie Art. 21 Abs. 3 RVOV]). 2. Das BBL gab diesem Gesuch nur teilweise statt. Unter anderem anonymisierte es auf der «Liste der 40 umsatzstärksten Kreditoren (Lieferfirmen) des EFD» (2011) die Firmen der Vertragspartnerinnen, und unter Hinweis darauf, dass es keine (über die «40 umsatzstärksten» hinausgehende) Liste aller Kreditoren gebe, weigerte es sich, eine solche Liste…

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