Direkt zum Inhalt

From the magazine BR/DC 4/2016 | S. 245-246 The following page is 245

Adjudication et révocation / Zuschlag und ­Widerruf (per August 2016)

Révocation de l’adjudication / Widerruf des Zuschlags

Bund – Anfechtbarkeit (Confédération – Annulabilité)

(414) «Gegen Verfügungen über den Widerruf eines Zuschlags ist die Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht nach herrschender Ansicht zulässig, auch wenn der Widerruf nicht explizit als Anfechtungsobjekt in Art. 29 BöB genannt wird.» BVGer (TAF) B-307/2016 (23.3.2016). (mb)

Bund – Rechtsfolgen der Aufhebung eines Zuschlagswiderrufs (Confédération – Conséquences juridiques de l’annulation d’une révocation de l’adjudication)

(415) 1. Die Vergabestelle hatte den Zuschlag widerrufen und noch während der dadurch ausgelösten Beschwerdefrist einen neuen Zuschlag zugunsten einer anderen Anbieterin verfügt und publiziert. 2. Die vormalige Zuschlagsempfängerin focht zunächst den Widerruf an und hielt in dieser ­Beschwerde fest, dass sie auch gegen die neue Zuschlagsverfügung Beschwerde erheben werde. Sodann focht sie die Zuschlagsverfügung an und…

[…]