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From the magazine BR/DC 4/2016 | S. 212-214 The following page is 212

Mustervertrag SIA 1001/1, ein Editorial und zwei Reaktionen

Im Editorial für das Heft 2/2016 habe ich auf eine Klausel aufmerksam gemacht, auf die ich im «Planer-/Bauleitungsvertrag» des SIA (Mustervertrag Nr. 1001/1) gestossen bin. Die Klausel sieht formularmässig vor, dass der Planer «höchstens im Umfang der Versicherungsdeckung» haftet, wo die Parteien nichts anderes vereinbart haben. Ich habe ausgeführt, dass ich die Klausel für so einseitig halte, dass sie gestrichen gehört. Das lässt Thomas Siegenthaler ­(Winterthur) nicht gelten, weil er sich auf den Standpunkt stellt, dass «wesentlich mehr als die Versicherungsdeckung … meistens ohnehin nicht zu holen» sei. Kritisch wiederum äussert sich Andreas Rüegg (Zürich), der namentlich schreibt, die Klausel schaffe Intransparenz und suggeriere eine Haftung, wo aufgrund der Verknüpfung mit der Versicherungsdeckung womöglich gar keine bestehe. Mir selber bleibt nur anzufügen, dass ich mich nicht gegen das Prinzip der Haftungsbeschränkung an sich, sondern dagegen wende, dass eine SIA…

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