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From the magazine BR/DC 1/2015 | S. 51-52 The following page is 51

Adjudication et contrat / Vergabe und Vertrag (per Februar 2015)

EuGH – Wirkungen der Publikation einer Freihand­vergabe (CJUE – Effets de la publication d’un marché de gré à gré)

(69) 1. Im Jahr 2011 beschloss der italienische Staat, einen 2003 mit der Telecom Italia geschlossenen und nun auslaufenden Vertrag betreffend Telekommunikationsdienstleistungen gestützt auf einen Freihandtatbestand zu verlängern. Er publizierte am 20.12.2011 seine Absicht zur Freihandvergabe, nahm am 22.12.2011 Verhandlungen auf und unterzeichnete den Vertrag am 31.12.2011, woraufhin er am 16.2.2012 seine entsprechende Zuschlagsentscheidung publizierte. 2. Fastweb erhob nach der Publikation der Zuschlagsentscheidung Beschwerde und erhielt in erster Instanz Recht; das Tribunale amministrativo regionale per il Lazio hob den Zuschlag auf und erklärte den Vertrag für wirkungslos. Der mit der Anfechtung dieses Urteils sodann befasste Consiglio di Stato war zwar ebenso der Auffassung, dass die Freihandvergabe nicht zulässig war, hatte jedoch Zweifel in Bezug Au…

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